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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §27 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/01/0234 E 13. März 1985 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Vertrauenswürdigkeit kommt es nach herrschender Lehre und Rechtsprechung darauf an, ob zufolge des Verhaltens des Arbeitnehmers vom Standpunkt vernünftigen dienstlichen und geschäftlichen Ermessens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Angestellten gefährdet sind. Das Verhalten muss jedoch so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst während der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (vgl Martinek- Schwan, Angestelltengesetz, S 604, Anm 12 und die dort wiedergegebene Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010233.X01Im RIS seit
18.04.2005