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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989/86;Rechtssatz
Ein Arbeitsgesellschafter hat keine Mitberechtigung am Hauptstamm und am sonstigen Vermögen der Gesellschaft, sondern nur Gewinnansprüche. Aus diesem Grund kann ein als "Arbeitsgesellschafter" qualifizierter Gesellschafter keinen Veräußerungsgewinn erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130169.X01Im RIS seit
19.10.1988Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018