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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/03/0097 E 14. Oktober 1987 RS 5Stammrechtssatz
Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere der Überwachung der Einhaltung der Verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organ der Gendarmerie muss zugebilligt werden, eine richtige Feststellung darüber treffen zu können, ob ein Kraftfahrzeuglenker einen Überholvorgang im beschilderten Überholverbot durchführt (Hinweis E 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020080.X01Im RIS seit
08.09.2006