RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0244

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art18 Abs1;
MRK Art8 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
PaßG 1992 §25 Abs3 litd;

Rechtssatz

Der VwGH findet keinen Anlass, § 25 Abs 3 lit d PassG beim VfGH anzufechten, da diese Norm in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des Art 8 Abs 2 MRK steht und sie im Hinblick darauf, dass die Versagung eines Sichtvermerkes nicht die gleiche Nähe des Eingriffs in das in Art 8 Abs 1 MRK verankerte Recht aufweist wie etwa die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes, nicht unzureichend determiniert scheint. (Hinweis auf E VfGH 8.10.1986, B 0536/86-8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010244.X02

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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