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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art18 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH findet keinen Anlass, § 25 Abs 3 lit d PassG beim VfGH anzufechten, da diese Norm in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des Art 8 Abs 2 MRK steht und sie im Hinblick darauf, dass die Versagung eines Sichtvermerkes nicht die gleiche Nähe des Eingriffs in das in Art 8 Abs 1 MRK verankerte Recht aufweist wie etwa die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes, nicht unzureichend determiniert scheint. (Hinweis auf E VfGH 8.10.1986, B 0536/86-8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010244.X02Im RIS seit
05.09.2006