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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §48;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0018 E 3. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner Fahrtrichtung unkenntliche Verkehrszeichen für ihn verbindliche Gebote oder Verbote kundmachen (Hinweis E 15.6.1972, 419/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020112.X03Im RIS seit
11.07.2001