RS Vwgh 1988/10/19 87/03/0064

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GelVerkG §5 Abs5;

Rechtssatz

Zur ordnungsgemäßen Gewerbeausübung iSd § 5 Abs 5 GelVerkG zählt auch die termingerechte Erfüllung der Verbindlichkeiten. Ein Betrieb, der seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nicht und nur schleppend nach Einleitung exekutiver und mit Kosten verbundenen Maßnahmen nachkommt, ist nicht leistungsfähig. Immer wieder anhängige Exekutionsverfahren lassen nicht nur auf eine Zahlungsunwilligkeit, sondern auch auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen, die eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht erwarten lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030064.X03

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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