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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §120 Abs1;Rechtssatz
Der Dienstgeber verwirkt den Antrag auf Zustimmung des Einigungsamtes zur beabsichtigten Kündigung hinsichtlich eines bestimmten Zustimmungsgrundes (hier: Fehlen der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit infolge dauernder Betriebseinschränkung) ua dadurch, dass er den Antrag nicht unverzüglich stellt (im vorliegenden Fall wurde die Betriebseinschränkung im ersten Halbjahr 1984 vorgenommen und am 11.12.1985 der Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers gestellt); Hinweis E 12.11.1963, 0968/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010086.X01Im RIS seit
06.04.2005