RS Vwgh 1988/10/19 86/01/0086

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §120 Abs1;
ArbVG §121 Z1;

Rechtssatz

Der Dienstgeber verwirkt den Antrag auf Zustimmung des Einigungsamtes zur beabsichtigten Kündigung hinsichtlich eines bestimmten Zustimmungsgrundes (hier: Fehlen der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit infolge dauernder Betriebseinschränkung) ua dadurch, dass er den Antrag nicht unverzüglich stellt (im vorliegenden Fall wurde die Betriebseinschränkung im ersten Halbjahr 1984 vorgenommen und am 11.12.1985 der Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers gestellt); Hinweis E 12.11.1963, 0968/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010086.X01

Im RIS seit

06.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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