Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §33 Z2;Rechtssatz
Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 VStG für die Erteilung einer Ermahnung sind dann nicht gegeben, wenn auf der gleichen schädlichen Neigung beruhende Vorstrafen vorliegen, weil in diesem Fall von einer Geringfügigkeit des Verschuldens keine Rede sein kann (Hinweis E 10.4.1984, 82/04/0220).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020103.X03Im RIS seit
19.10.1988