Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der vom Meldungsleger geschätzte zu geringe Seitenabstand vom Fahrzeug, das überholt wurde, einen "Ungefährwert" darstellt, wobei weder die Fahrgeschwindigkeit noch die Nachtzeit (bei der gerichtsbekannt guten Beleuchtung des Tatortes) eine entsprechende Schätzung ausschlossen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020074.X06Im RIS seit
08.09.2006Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014