Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Eine "rennmäßige" Haltung von Motorradlenkern stellt ein schlüssiges Indiz für eine über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegende Fahrgeschwindigkeit dar.
Schlagworte
Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020063.X02Im RIS seit
07.09.2006