RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0107

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0215/76 E 28. Februar 1977 VwSlg 9262 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens, welche eindeutig zum Zwecke der Strafverfolgung des Bfrs erfolgte, stellt, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist gesetzt wird, eine diese unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020107.X02

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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