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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ein Straßenaufsichtsorgan kann eine Feststellung, ob eine Bodenmarkierung für die Verkehrsteilnehmer sichtbar ist oder nicht, im Hinblick auf seine Ausbildung und Erfahrung zweifelsfrei treffen.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020071.X02Im RIS seit
08.09.2006