RS Vwgh 1988/10/20 86/09/0101

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §81 Abs2 idF 1986/389;
LDG 1984 §62 Abs5;
LeistungsbeurteilungsV land- forstwirtschaftliche Lehrer 1979;
LeistungsbeurteilungsV Lehrer Erzieher Schulleiter 1985;

Rechtssatz

Der unterrichtende Leiter überschreitet den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nur dann durch besondere Leistungen erheblich, wenn dies jedenfalls für seine Tätigkeit als Leiter zutrifft. Durchschnittliche Leistungen in diesem Bereich kann nicht durch besondere Leistungen als Lehrer kompensiert werden. Dies gilt ohne Rücksicht auf das Ausmaß der für den Leiter geltenden Lehrverpflichtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090101.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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