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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §81 Abs2;Rechtssatz
Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG ist auf ein sich auf das Schuljahr 1983/84 beziehendes Leistungsfeststellungsverfahren anzuwenden, bei dem sowohl der dieses Verfahren auslösende Antrag als auch alle in diesem Verfahren erlassenen Bescheide zeitlich nach dem Inkrafttreten des LDG liegen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090101.X05Im RIS seit
11.07.2001