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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1;Rechtssatz
Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid mit denen des Beschwerdeführers gleich gelagert sind, können nicht als Mitbeteiligte dem Verfahren beigezogen werden (Hinweis auf E 26.6.1981, 81/08/0023). (hier:
Zurückweisung einer "Äußerung" eines Arbeitnehmers im Verfahren betreffend Sozialversicherungspflicht)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080118.X09Im RIS seit
31.03.2006