RS Vwgh 1988/10/20 87/08/0118

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1;

Rechtssatz

Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid mit denen des Beschwerdeführers gleich gelagert sind, können nicht als Mitbeteiligte dem Verfahren beigezogen werden (Hinweis auf E 26.6.1981, 81/08/0023). (hier:

Zurückweisung einer "Äußerung" eines Arbeitnehmers im Verfahren betreffend Sozialversicherungspflicht)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080118.X09

Im RIS seit

31.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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