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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ob eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, im Betrieb persönlich mitarbeitet oder die erforderlichen Arbeiten durch Bevollmächtigte, Familienmitglieder oder Dienstnehmer verrichten lässt, ist für die Versicherungspflicht irrelevant. Demgemäss ist auch die bloße Einräumung der Verwaltung des Betriebes durch einen Miteigentümer an den anderen ohne sozialversicherungsrechtliche Bedeutung. (Hinweis auf E 9.11.1979, 0751/78)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080119.X03Im RIS seit
03.04.2006