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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ARG 1984 §27 Abs1;Rechtssatz
Setzte die Behörde die Strafe ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens an, so ist der Beschwerdevorwurf, die Behörde hätte die mit der Schließung des Geschäftes verbundene Arbeitsplatzgefährdung sowie die Sorgepflicht der Beschwerdeführerin für zwei Kinder berücksichtigen müssen, nicht berechtigt, weil nicht zu erkennen ist, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Berücksichtigung dieser Umstände hätte kommen können.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenErschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080036.X03Im RIS seit
20.10.1988Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013