RS Vwgh 1988/10/20 87/08/0119

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;
BSVG;

Rechtssatz

Nicht jede Person, die Eigentümerin eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ist, muss allein schon auf Grund dieser Tatsache als diejenige Person angesehen werden, für deren Rechnung und Gefahr dieser Betrieb geführt wird; eine sozialversicherungsrechtlich relevante Änderung der sich an sich aus den Eigentumsverhältnissen ergebenden Zurechnung von Rechten und Pflichten aus der Betriebsführung setzt aber voraus, dass auf Grund der nach außen in Erscheinung tretenden Rechtsbeziehungen ein Nichteigentümer aus der Führung des Betriebes berechtigt und verpflichtet wird. (Hinweis auf E vom 22.2.1985, 81/08/0150)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080119.X01

Im RIS seit

03.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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