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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/06/0150 E 3. April 1986 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage, ob einer Partei hinreichende Vorbereitungszeit gewährt wurde, kann mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht losgelöst von den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. (hier: eine Woche Vorbereitungszeit zur mündlichen Verhandlung über ein größeres Einfamilienhaus).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986060169.X02Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009