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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wurde vor Jahren hinsichtlich einer 3 x 3,50 x 3 m großen Holzhütte der Abbruch verfügt, aber nicht vollzogen, und ersetzte der Eigentümer nunmehr das Satteldach durch ein neues Pultdach - Ausmaß der Hütte jetzt 3 x 3,50 x 2,40 m - so entstand ein Gebäude, das durch den seinerzeitigen Auftrag nicht erfasst wird. Einem neuen Abbruchauftrag kann NICHT entschiedene Sache (§ 68 AVG) entgegengebracht werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988060173.X01Im RIS seit
09.11.2006