RS Vwgh 1988/10/20 87/08/0119

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;
BSVG;

Rechtssatz

Es ist auch zulässig und für die Versicherungspflicht relevant, dass der Miteigentümer eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes, der auf Grund seines Miteigentumsrechtes an sich auch zur Führung des Betriebes berechtigt wäre, durch eine besondere Vereinbarung (die einem Pachtvertrag nahekomme) auf die Rechte zu Gunsten eines anderen Miteigentümers in der Weise verzichtet, dass dieser allein den Betrieb auf seine Rechnung und Gefahr führen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080119.X02

Im RIS seit

03.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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