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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Die Erstellung von Bescheiden im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung entbindet die einen Bescheid erlassende Behörde nicht von der Begründungspflicht gemäß § 58 Abs 2 AVG und § 60 AVG.
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDV Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986050052.X01Im RIS seit
16.09.2005