RS Vwgh 1988/10/25 86/05/0052

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Veröffentlicht am 25.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Die Erstellung von Bescheiden im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung entbindet die einen Bescheid erlassende Behörde nicht von der Begründungspflicht gemäß § 58 Abs 2 AVG und § 60 AVG.

Schlagworte

Ausfertigung mittels EDV Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986050052.X01

Im RIS seit

16.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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