Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nur wenn es der Behörde im Verfahren nach dem IESG nicht möglich ist, von sich aus und ohne Mitwirkung der Partei weiter tätig zu werden, weil sie Angaben und Beweisanbote der Partei benötigt, ist von einer Mitwirkungspflicht der Partei auszugehen, deren Verletzung der freien Beweiswürdigung unterliegt. Hier hätte die Behörde das Ermittlungsverfahren durch Vernehmung des ehemaligen Arbeitgebers weiterführen können (Hinweis auf E 23.1.1987, 86/11/0044).
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110194.X02Im RIS seit
09.06.2006