RS Vwgh 1988/10/25 88/11/0185

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Veröffentlicht am 25.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs3;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1710/55 E 15. Dezember 1955 RS 2

Stammrechtssatz

Nach Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH hat die Behörde anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlußes des Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung des Sachverhaltes ebenso wie eine inzwischen eingetretene Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110185.X02

Im RIS seit

09.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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