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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach § 64 Abs 1 OÖ BauO ist der Adressat des Bauauftrages auch dann zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH berechtigt, wenn er nicht mehr Eigentümer der Baulichkeit ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050101.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.12.2017