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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §98 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit eines Flächenwidmungsplanes, mit welchem die Widmung Grünland-Landwirtschaft festgelegt wurde, auch aus dem Grunde nicht gerechtfertigt scheinen, weil in der näheren Umgebung der betreffenden Grundfläche die Widmung Bauland ebenfalls nicht festgesetzt worden ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050124.X04Im RIS seit
09.11.2006Zuletzt aktualisiert am
08.01.2015