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GerichtsgebührenNorm
GGG 1984 TP10 D1 litd Z3Beachte
Rechtssatz
Für die Vornahme der Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals einer ausländischen GmbH in das Handelsregister bei dem Gericht, in dessen Bezirk die inländische Zweigniederlassung besteht, ist die Pauschalgebühr nach TP 10 D I lit d Z 3 des gem § 1 Abs 1 GGG einem Bestandteil dieses BG bildenden Tarifs zu entrichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160083.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022