RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0127

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Veröffentlicht am 27.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §50 Abs1;
BAO §69;
VwGG §42 Abs2 Z1;
ZollG 1955 §174 Abs3 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 143;

Rechtssatz

In jedem Stadium des Verfahrens ist sowohl die sachliche als auch die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Abgabenbehörden von Amts wegen wahrzunehmen. Greift die im Berufungswege angerufene Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe die sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit nicht auf, begründet dies eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, auch wenn dieser Umstand in der Berufung nicht geltend gemacht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160127.X01

Im RIS seit

27.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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