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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Rechtssatz
Ein Tatvorwurf, wonach sich der Lenker eines Lkw vor Antritt der Fahrt nicht in zumutbarer Weise überzeugt habe, ob das Kfz den gesetzlichen Vorschriften entspricht, "da am Lkw auf der linken Seite die Firmenaufschrift nicht vorhanden war", lässt sich nicht unter § 27 Abs 2 KFG subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180317.X06Im RIS seit
25.08.2006Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018