RS Vwgh 1988/10/28 88/18/0314

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Veröffentlicht am 28.10.1988
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Index

StVO
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ABGB §1319
ABGB §1319a
StVO 1960 §93 Abs1
StVO 1960 §99 Abs4 lith

Rechtssatz

Die sich aus § 93 Abs 1 StVO ergebende Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers beschränkt sich nicht nur auf die Säuberung des Gehsteiges von dem witterungsbedingt darauf gelangten Schnee, sondern erstreckt sich auch auf den durch einen Schneepflug der Straßenverwaltung auf den Gehsteig verbrachten Schnee, da dem Gesetz keine diesbezügliche Einschränkung zu entnehmen ist und die in Rede stehende straßenpolizeiliche Regelung zweifellos deshalb geschaffen worden ist, um durch den in der Regel auf Grund seines örtlichen Naheverhältnisses selbst davon betroffenen Liegenschaftseigentümer im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Fußgängerverkehrs u.a. die Säuberung des Gehsteiges von Schnee herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180314.X01

Im RIS seit

01.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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