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StVONorm
ABGB §1319Rechtssatz
Die sich aus § 93 Abs 1 StVO ergebende Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers beschränkt sich nicht nur auf die Säuberung des Gehsteiges von dem witterungsbedingt darauf gelangten Schnee, sondern erstreckt sich auch auf den durch einen Schneepflug der Straßenverwaltung auf den Gehsteig verbrachten Schnee, da dem Gesetz keine diesbezügliche Einschränkung zu entnehmen ist und die in Rede stehende straßenpolizeiliche Regelung zweifellos deshalb geschaffen worden ist, um durch den in der Regel auf Grund seines örtlichen Naheverhältnisses selbst davon betroffenen Liegenschaftseigentümer im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Fußgängerverkehrs u.a. die Säuberung des Gehsteiges von Schnee herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180314.X01Im RIS seit
01.04.2022Zuletzt aktualisiert am
01.04.2022