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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 4; 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 7; 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 6; (RIS: abwh)Rechtssatz
Ob der Behauptung des Besch zur Zeit der Entfernung seines Fahrzeuges sei die Ladezone auf Grund einer Baustelle verkürzt gewesen, Berechtigung zukommt, kann dahingestellt bleiben, weil das nichts daran ändern könnte, dass hier ein anderer Fahrzeuglenker jedenfalls auch durch das Fahrzeug des Besch an der berechtigten Zufahrt zur - wenn auch verkürzten - Ladezone gehindert worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180091.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.04.2013