RS Vwgh 1988/10/28 88/18/0091

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Veröffentlicht am 28.10.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;
StVO 1960 §89a Abs2a litc idF 1983/174;
StVONov 10te;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 4; 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 7; 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 6; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Ob der Behauptung des Besch zur Zeit der Entfernung seines Fahrzeuges sei die Ladezone auf Grund einer Baustelle verkürzt gewesen, Berechtigung zukommt, kann dahingestellt bleiben, weil das nichts daran ändern könnte, dass hier ein anderer Fahrzeuglenker jedenfalls auch durch das Fahrzeug des Besch an der berechtigten Zufahrt zur - wenn auch verkürzten - Ladezone gehindert worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180091.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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