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L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Gem § 2 Abs 2 des OÖ Kulturflächenschutzgesetzes kommt neben den Eigentümern auch den Besitzern der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Bewilligungsverfahren Parteistellung zu. Nach der Regierungsvorlage zu diesem LG (Blg 224/1958 zum kurzschriftlichen Bericht des OÖ LT, 18. GP) ist im Gesetz bindend geregelt, dass auch den Besitzern der unmittelbar angrenzenden Grundstücke, die nicht Eigentümer sind, im Bewilligungsverfahren Parteistellung zukommt; daher ist z.B. neben dem Verpächter auch der Pächter zur mündlichen Verhandlung im Bewilligungsverfahren zu laden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180128.X02Im RIS seit
20.10.2005