RS Vwgh 1988/10/28 87/18/0128

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Veröffentlicht am 28.10.1988
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L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
KulturflächenschutzG OÖ 1958 §2 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gem § 2 Abs 2 des OÖ Kulturflächenschutzgesetzes kommt neben den Eigentümern auch den Besitzern der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Bewilligungsverfahren Parteistellung zu. Nach der Regierungsvorlage zu diesem LG (Blg 224/1958 zum kurzschriftlichen Bericht des OÖ LT, 18. GP) ist im Gesetz bindend geregelt, dass auch den Besitzern der unmittelbar angrenzenden Grundstücke, die nicht Eigentümer sind, im Bewilligungsverfahren Parteistellung zukommt; daher ist z.B. neben dem Verpächter auch der Pächter zur mündlichen Verhandlung im Bewilligungsverfahren zu laden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180128.X02

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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