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StVONorm
StGB §11Rechtssatz
Sinnloses Handeln deutet nicht zwingend auf einen Zustand nach §3 Abs 1 VStG hin, weil nach der Lebenserfahrung sinnlos auch dann gehandelt wird, wenn keine Bewußtseinsstörung, keine Geistesschwäche vorliegt.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sinnloses Handeln GeistesschwächeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180220.X02Im RIS seit
04.05.2020Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020