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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist auf Grund der vom Beschuldigten gar nicht bekämpften Skizze des Meldungslegers der Sachverhalt hinsichtlich der örtlichen Situation ausreichend geklärt, darf die Behörde zu Recht von der Durchführung eines Lokalaugenscheines absehen.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Augenschein Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180093.X01Im RIS seit
01.09.2006