RS Vwgh 1988/10/28 88/18/0246

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Veröffentlicht am 28.10.1988
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Index

L81002 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl
Smogalarm Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

LRG Krnt 1979 §3 Abs2;
VVG §1;
VVG §10 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 3 Abs 2 Krnt LuftreinhaltungsG regelt zwar die zur Erreichung Möglichkeiten taxativ, jedoch ist das Zeitwort "zu ändern" nach dem Zusammenhalt und dem Sinn des Gesetzes auszulegen.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180246.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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