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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Bei Vorliegen mehrerer einschlägiger Vorstrafen kann das Ausmass des Verschuldens nicht als gering bezeichnet werden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100148.X02Im RIS seit
07.11.1988