RS Vwgh 1988/11/7 88/10/0148

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Veröffentlicht am 07.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Bei Vorliegen mehrerer einschlägiger Vorstrafen kann das Ausmass des Verschuldens nicht als gering bezeichnet werden.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100148.X02

Im RIS seit

07.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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