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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/08/0242 E 9. Juni 1988 RS 6Stammrechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob ein bevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm gegenüber seinen Kanzleiangestellten obliegenden Überwachungspflichten erfüllt hat, ist zu beachten, dass er den Aufgaben, die aus dem Bevollmächtigungsvertrag erwachsen, auch insoweit nachkommen muss, als er sich zu ihrer Wahrnehmung seiner Kanzlei als seines Hilfsapparates bedient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110159.X03Im RIS seit
07.02.2007Zuletzt aktualisiert am
21.11.2008