Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Die in § 73 Abs 1 KFG vorgesehene Möglichkeit, eine Lenkerberechtigung bescheidmäßig durch Auflagen einzuschränken, soll nicht dazu dienen, der Behörde jene Ermittlungsergebnisse zu verschaffen, die für die Beantwortung der Frage erforderlich sind, ob bei einem Inhaber einer Lenkerberechtigung die Voraussetzungen für deren Erteilung noch gegeben sind; bestehen nämlich in dieser Richtung Bedenken, so hat die Behörde zum gegebenen Zeitpunkt nach § 75 KFG vorzugehen (Hinweis E 15.5.1981, 3515/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110149.X03Im RIS seit
08.02.2007