RS Vwgh 1988/11/8 88/14/0135

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Gewinnchancen zukünftiger Abgabenjahre können nicht Gegenstand verdeckter Gewinnausschüttung sein (unter Hinweis auf die Definition verdeckter Gewinnausschüttung in E 19.1.1952, 781/50, VwSlg 529 F/1952).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140135.X03

Im RIS seit

08.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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