Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §40;Rechtssatz
§ 40 AngG enthält eine Aufzählung von Rechten des Angestellten, die insoweit nicht abdingbar sind, als er durch eine allfällige Vereinbarung schlechter gestellt würde. Es handelte sich dabei um einseitig zwingendes Recht, weil Vereinbarungen, die den Angestellten günstiger stellen, als es das Gesetz tut, zulässig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110129.X01Im RIS seit
01.06.2006