RS Vwgh 1988/11/8 88/07/0039

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §11;
WRG 1959 §15;

Rechtssatz

Keine Sicherheitsleistung zu Gunsten des Fischereiberechtigten an einem Bach aus Anlass der Bewilligung einer kleinen Karpfenteichanlage, deren Überwässer einmal im Jahr in den das Fischereirevier bildenden Vorfluter abgelassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070039.X01

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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