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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §11;Rechtssatz
Keine Sicherheitsleistung zu Gunsten des Fischereiberechtigten an einem Bach aus Anlass der Bewilligung einer kleinen Karpfenteichanlage, deren Überwässer einmal im Jahr in den das Fischereirevier bildenden Vorfluter abgelassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070039.X01Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
07.02.2013