RS Vwgh 1988/11/8 88/14/0135

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0781/50 E 19. Jänner 1952 VwSlg 529 F/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff der "verdeckten Gewinnausschüttung" umfaßt alle unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen aus dem Vermögen einer Körperschaft an die an ihr beteiligten Personen, die sich als Zuwendung von Einkommensteilen des Jahres darstellen, dessen Einkommen zu besteuern ist, wenn sie sich in einer Form vollziehen, die nicht ohne weiteres erkennen läßt, daß Einkommensanteile bzw Gewinnanteile ausgeschüttet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140135.X02

Im RIS seit

08.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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