RS Vwgh 1988/11/8 87/14/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;

Rechtssatz

Mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann - je nach den im Schriftum vertretenen, unterschiedlichen Auffassungen - ein Sachverhalt oder ein Tatbestand gewertet, nicht aber ein gesetzlicher Tatbestand über seinen Wortlaut und seinen normativen Gehalt hinaus ausgeweitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140188.X02

Im RIS seit

08.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten