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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Der Ausspruch, mit dem "die Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung von der Befundübermittlung über 1/4 jährliche Gamma-GT-Kontrollen anbhängig gemacht" wird, kann nicht als Auflage iSd § 73 Abs 1 KFG gewertet werden, durch welche die Lenkerberechtigung eingeschränkt wird. Damit wird dem Besitzer einer Lenkerberechtigung ein Verhalten vorgeschrieben, welches sich nicht unmittelbar auf die Ausübung der Lenkerberechtigung bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110149.X02Im RIS seit
08.02.2007