RS Vwgh 1988/11/8 88/11/0149

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Der Ausspruch, mit dem "die Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung von der Befundübermittlung über 1/4 jährliche Gamma-GT-Kontrollen anbhängig gemacht" wird, kann nicht als Auflage iSd § 73 Abs 1 KFG gewertet werden, durch welche die Lenkerberechtigung eingeschränkt wird. Damit wird dem Besitzer einer Lenkerberechtigung ein Verhalten vorgeschrieben, welches sich nicht unmittelbar auf die Ausübung der Lenkerberechtigung bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110149.X02

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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