RS Vwgh 1988/11/8 88/11/0159

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;

Rechtssatz

Ein Verschulden eines Rechtsanwaltsanwärters ist nicht dem Verschulden des Rechtsanwaltes selbst gleichzusetzen, weshalb auch im Falle eines die Säumnis verursachenden Verschuldens des Rechtsanwaltsanwärters zu prüfen ist, ob den Rechtsanwalt selbst ein Verschulden daran trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110159.X02

Im RIS seit

07.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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