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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Ein Verschulden eines Rechtsanwaltsanwärters ist nicht dem Verschulden des Rechtsanwaltes selbst gleichzusetzen, weshalb auch im Falle eines die Säumnis verursachenden Verschuldens des Rechtsanwaltsanwärters zu prüfen ist, ob den Rechtsanwalt selbst ein Verschulden daran trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110159.X02Im RIS seit
07.02.2007Zuletzt aktualisiert am
21.11.2008