RS Vwgh 1988/11/8 87/14/0197

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §271 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 218;

Rechtssatz

Die (auch psychologische) Entscheidungsfreiheit der "Laienbeisitzer" der Berufungssenate ist durch die in § 271 Abs 1 BAO normierte Weisungsfreiheit gegenüber welchem Beamten immer gesichert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140197.X04

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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