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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Vorgeschichte:87/03/0163 E 24. Februar 1988;Rechtssatz
Geht die Beh der Begründung ihres Bescheides zufolge in Anbetracht des Umstandes, dass der Besch als RA tätig ist, von einem Mindestmonatseinkommen von S 14.000,-- aus, zu welcher Schätzung sich der Besch trotz gebotener Gelegenheit nicht geäußert hat, so erfolgte diese Schätzung weder in einer der nachprüfenden Kontrolle nicht zugänglichen Weise noch zum Nachteil des Besch.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030137.X03Im RIS seit
09.11.1988Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015