RS Vwgh 1988/11/9 88/03/0137

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
VStG §19;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Beachte

Vorgeschichte:87/03/0163 E 24. Februar 1988;

Rechtssatz

Geht die Beh der Begründung ihres Bescheides zufolge in Anbetracht des Umstandes, dass der Besch als RA tätig ist, von einem Mindestmonatseinkommen von S 14.000,-- aus, zu welcher Schätzung sich der Besch trotz gebotener Gelegenheit nicht geäußert hat, so erfolgte diese Schätzung weder in einer der nachprüfenden Kontrolle nicht zugänglichen Weise noch zum Nachteil des Besch.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030137.X03

Im RIS seit

09.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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