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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §120 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/01/0086 E 19. Oktober 1988 RS 1Stammrechtssatz
Der Dienstgeber verwirkt den Antrag auf Zustimmung des Einigungsamtes zur beabsichtigten Kündigung hinsichtlich eines bestimmten Zustimmungsgrundes (hier: Fehlen der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit infolge dauernder Betriebseinschränkung) ua dadurch, dass er den Antrag nicht unverzüglich stellt (im vorliegenden Fall wurde die Betriebseinschränkung im ersten Halbjahr 1984 vorgenommen und am 11.12.1985 der Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers gestellt); Hinweis E 12.11.1963, 0968/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010153.X01Im RIS seit
08.04.2005Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012