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StVONorm
VStG §44a litaHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2056/77 E 18. Jänner 1980 RS 1Stammrechtssatz
Ein Verstoß gegen § 44 a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030043.X01Im RIS seit
07.01.2020Zuletzt aktualisiert am
07.01.2020