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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus dem Gesetz ergibt sich kein Anspruch der Partei auf Bestellung eines bestimmten, von ihr gewünschten Rechtsanwaltes zu ihrer Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe. Ebenso wenig kann dem Gesetz aber auch ein Anspruch der Partei entnommen werden, dass der einmal bestellte Rechtsanwalt seine Vertretung weiterführen müsse.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010114.X01Im RIS seit
29.08.2006